Bei der UVV-Prüfung handelt es sich um eine Sicherheitsprüfung, welche nach dem 1. und 2. Leasingjahr von der Versicherung (assona GmbH) im Wert von 30,00 Euro übernommen wird. Der UVV-Sicherheitscheck erfolgt nach dem UVV-Prüfplan, welcher in Zusammenarbeit mit der DGUV (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung) in Anlehnung an die UVV-Inspektion nach DGUV 70 Fahrzeuge definiert wurde.
Die UVV-Prüfung ist eine reine Sichtprüfung. Eine Inspektion wird von Fachhändler zu Fachhändler unterschiedlich durchgeführt, beinhaltet in der Regel aber auch Einstellarbeiten am Fahrrad.
Alle Versicherungsleistungen (wie auch die UVV) rechnet Ihr Fachhändler mittels der Rahmennummer direkt mit der Versicherung ab. Sie benötigen keinen extra Code oder eine Versicherungsnummer. Eine Kostenerstattung durch eurorad ist nicht möglich.
Eine vom Hersteller empfohlene Inspektion ist nicht Versicherungsbestandteil und ist nicht relevant für den EURORAD-Versicherungsschutz. Sie kann auf freiwilliger Basis durchgeführt werden.
Der UVV-Sicherheitscheck kann bei allen EURORAD Kooperationspartner unter https://www.eurorad.de/haendler/ durchgeführt werden. Es besteht keine Händlerbindung an den ausliefernden Fachhändler.
Das Dienstradtool erinnert Sie automatisch an die bevorstehende UVV-Prüfung erstmalig 4 Wochen vor Ablauf des 1. Leasingjahres sowie des 2. Leasingjahres im Abstand von 2 Wochen. Parallel erfolgt eine zusätzliche Information an den ausliefernden Fachhändler. Eine Nachweispflicht über die Durchführung, haben Sie in der Regel mit Ihrem Arbeitgeber schriftlich vereinbart (im Überlassungs-/Nutzungsvertrag).
Der Fachhändler muss die ausgefüllte Checkliste im Dienstradtool hochladen. Erst dann bekommen Sie auch keine Erinnerungen mehr. Alternativ können Sie uns auch die ausgefüllte Checkliste als PDF per E-Mail zukommen lassen.
Aufgrund der aktuellen Situation ist uns bewusst, dass es momentan zu längeren Wartezeiten bei Terminen zur UVV kommt. Sofern Sie die UVV in der festgelegten „Frist“ nicht wahrnehmen können, soll sich möglichst um einen zeitnahen Termin bemüht werden. Ob eine Nutzung des Dienstrades auch ohne durchgeführte UVV möglich ist, bitten wir im Innenverhältnis zu klären. Ein Nachteil (wie der Verlust des Versicherungsschutzes) durch die verspätete Durchführung entsteht Ihnen nicht.
Eine klassische Inspektion ist nicht Versicherungsbestandteil der Premium-Versicherung. Sollten Sie neben dem UVV-Sicherheitscheck eine Inspektion durchführen lassen, so kann diese nicht mit der Versicherung abgerechnet werden. Beim PremiumPLUS-Schutz ist eine Inspektion inkl. UVV-Prüfung nach 12 und nach 24 Monaten hingegen inkludiert (bis jeweils max. 90€).
Nein, das Unternehmen entscheidet einmalig welches Versicherungspaket gewählt wird. Dieses gilt für alle Neuverträge.
Ja, PremiumPLUS wird ausschließlich für Rahmenvertragskunden angeboten.
Ja, dass PremiumPLUS-Paket ist eine Erweiterung des Premium-Pakets.
Die Mitarbeiter/innen können das Dienstrad während der Elternzeit (max. 12 Monate) oder im krankheitsbedingten Ausfall (ab 43. Tag) weiterhin nutzen und müssen dafür keine Leasingraten zahlen.
Die Mitarbeiter/innen können das Dienstrad während der Elternzeit (max. 18 Monate) oder im krankheitsbedingten Ausfall (ab 43. Tag) weiterhin nutzen und müssen dafür keine Leasingraten zahlen.
Einen Monat nach Vertragsbeginn können die Störfälle bei der Versicherung eingereicht werden.
Nein, bestehende Verträge verbleiben in dem gewählten Versicherungspaket.
Durch die Gehaltsumwandlung wird beim E-Bike-Leasing noch einmal kräftig gespart. Dank des Abzugs der Mehrwertsteuer und reduzierter Lohnnebenkosten wird die neue Form der Mobilität für Arbeitsweg und Freizeit jetzt noch attraktiver.
Der Rundumschutz sorgt für allzeit sorgenfreies Fahren. Darüber hinaus werden bei einem Bike im Wert von 3.000 Euro die Gesamtkosten bei einer Leasing-Laufzeit von 36 Monaten um ca. 42 Prozent gesenkt.
Dank der vielen Vorteile des Bike-Leasings bieten sich für Unternehmen und Mitarbeiter völlig neue Möglichkeiten im Bereich zeitgemäßer, gesunder und umweltschonender Mobilität.
Vergleichsrechnung Ersparnis bei Entgeltumwandlung ohne Bike | mit Bike | |
Bruttogehalt | 3.000,00 € | 3.000,00 € |
abzüglich Leasingrate | 0,00 € | -97,38 € |
Bruttogehalt nach Umwandlung | 3.000,00 € | 2.902,62 € |
Zuzüglich geldwerter Vorteil (1% vom geviertelten Bruttolistenpreis) | 0,00 € | +7,00 € |
Berechnungsgrundlage zur Versteuerung | = 3.000,00 € | = 2.909,62 € |
Abzüge (Lohnsteuer, Soli, Kirchensteuer, KV, PV, RV, AV) | -1.067,66 € | -1.023,81 € |
Summe Nettogehalt | = 1.932,34 € | = 1.885,81 € |
Abzug 1% Fahrrad (1% vom halben Bruttolistenpreis) | 0,00 € | - 7,00 € |
Auszahlungsbetrag auf Konto | = 1.932,34 € | = 1.878,81 € |
Gehaltsabrechnung ohne Fahrrad | 1.932,34 € | |
Entgeltumwandlung | -1.878,81 € | |
Vom Gehalt einbehaltener Betrag (effektiver Leasingpreis) | = 53,53 € |
Über den Überlassungsvertrag verpflichtet sich der Arbeitnehmer dazu, das Dienstrad nach der Leasinglaufzeit immer beim zuständigen Fachhändler zurückzugeben. 12 Wochen vor Ende der Laufzeit erhält der Arbeitnehmer eine Nachricht und kann die optionale Übernahme des Dienstrades beantragen.
Ja, ein Mobilitätsschutzpaket ist in unserem PREMIUM-Schutz integriert. Nach Panne oder Unfall hilft das Mobilitätsschutzpaket bei der Organisation von Serviceleistungen und leistet Kostenersatz. Der Service ist 24 Stunden unter der Tel.-Nr.: +49 30 / 208 666 61 für Sie erreichbar. Das Mobilitätsschutzpaket enthält folgende Leistungen:
- 24-Stunden-Service
- Pannenhilfe vor Ort
- Abschleppen bis zur nächsten Werkstatt
- Bergung
- Weiter- oder Rückfahrt
- Ersatzrad
- Übernachtungskosten im Notfall
- E-Bike oder Fahrrad-Rücktransport
- E-Bike oder Fahrrad-Verschrottung im
- Totalschadensfall (wenn gewünscht)
- Notfall-Bargeld
- Versicherungskennzeichen: Wird ein Fahrzeug in Betrieb genommen, dessen Versicherungskennzeichen nicht wie vorgeschrieben ausgestaltet ist, worunter auch seine Montage fällt, ist das eine Ordnungswidrigkeit. Daraus resultiert ein Bußgeld nach dem Bußgeldkatalog von 40 €
- Profiltiefe: Wenn bei einem E-Bike die Profiltiefe weniger als 1 mm beträgt, kann die nach §36 Abs. 2 StVZO fällige Strafe bis 50 € und drei Punkten im Flensburger Zentralregister bedeuten
- Fahren unter Alkoholeinfluss: Bei dem strafbaren Fahren trotz Fahruntauglichkeit (ab 0,3 Promille bei Ausfallerscheinungen bzw. ab 1,6 Promille auch ohne Ausfallerscheinungen) drohen außer der eigentlichen Strafe auch strafrechtliche Nebenfolgen wie die gerichtliche Entziehung der Fahrerlaubnis mit Sperrfrist oder die polizeiliche Sicherstellung des Führerscheins.
Hierbei muss auf die gesetzliche Bezeichnung geachtet werden. Die Grundlage dazu bietet §21 Abs. 3 StVO. Demnach ist der Transport mit den normalen Pedelecs erlaubt.
Da es sich bei einem E-Bike rechtlich um ein Fahrrad handelt, muss mit dem E-Bike auf einem Radweg gefahren werden, sobald dieser vorhanden und als ein solcher gekennzeichnet ist.
E-Bikes und Fahrräder können bei einem unserer Fachhändler bundesweit bezogen werden, welche Sie auf http://www.eurorad.de/haendler/ finden. Wenn Ihr Wunschhändler nicht angezeigt wird, kann er sich bezüglich einer Kooperation an uns wenden.
Für Pedelecs, also E-Bikes bis 25 km/h gibt es keine offizielle Helm-/Führerschein- und Versicherungspflicht. Unsere dringende Empfehlung ist, aus Sicherheitsgründen unbedingt IMMER einen Fahrradhelm zu tragen.
Leasing beschreibt die Nutzungsüberlassung sowie die zeitliche Nutzung eines Investitionsguts gegen Entgelt. Enormes Sparpotential bietet sich für Angestellte durch die geänderte Besteuerung von Dienstfahrrädern. Dadurch kann die monatliche Leasingrate im Rahmen einer Gehaltsumwandlung bei uneingeschränkter Nutzung um bis zu 50 Prozent reduziert werden.
Wir bieten das Leasing für Fahrräder und E-Bikes über eine Laufzeit von 36 Monaten an.
Sie können die Exklusivmarken Pegasus, BULLS, Hercules, Kettler, ZEMO sowie alle weiteren Modelle der am Markt erhältlichen Marken leasen. Dies gilt für alle Arten von Fahrrädern und E-Bikes (Pedelecs) bis zu einem Händlerverkaufspreis in Höhe von maximal 12.000 Euro brutto. Die 1 Prozent-Regelung gilt sowohl für Fahrräder als auch für E-Bikes.
Frontmotor (z.B. Suntour)
- kostengünstig
- als Nachrüstsatz erhältlich
- Laufräder sind leicht auszubauen
- jede Art von Schaltung kann verwendet werden
- sowohl Rücktritt- als auch Felgenbremse möglich
- Beeinträchtigung des Lenkverhaltens
- Rahmen und Komponenten oft nicht für die Krafteinwirkung ausgelegt
Heckmotor (z.B. Green Mover, Suntour)
- i.d.R. stärkerer „Schub“ durch effizientere Kraftübertragung
- als Nachrüstsatz erhältlich
- keine Nachteile bzgl. Bodenfreiheit
- Traktionsvorteile durch höheres Gewicht auf der Hinterradachse
- leises Fahrverhalten
- Rekuperation (Energierückgewinnung) möglich
- kein erhöhter Verschleiß durch den Antrieb
- z.Zt. nur mit Kettenschaltung kombinierbar
- keine optimale Gewichtsverteilung (hecklastig)
- aufwändiger Hinterradausbau
Mittelmotor (z.B. Bosch, Brose, Shimano Steps)
- optimale Gewichtsverteilung
- Getriebemotor: keine Gefahr durch Überhitzung
- tiefer Schwerpunkt
- hohe Systemintegrität
- aufgeräumte Optik
- Rahmen entsprechend konzipiert
- hohe Stabilität
- geringe Störanfälligkeit durch wenige und kurze Kabelwege
- sehr „natürliches“ Fahrgefühl
- höherer Preis
- höherer Verschleiß des Kettenstrangs und Ritzel
- überwiegend nur ein vorderes Kettenblatt möglich (Ausnahme: Brose)
- keine Rekuperation (Energierückgewinnung) möglich
Ein Arbeitnehmer kann mehrere Fahrräder / E-Bikes leasen, wenn der Arbeitgeber dies zulässt. Ist die gleichzeitige private Nutzung der verschiedenen, auch privat genutzten Firmenwagen jedoch so gut wie ausgeschlossen, weil die Nutzung durch andere zur Privatsphäre des Arbeitnehmers gehörenden Personen (z.B. Ehefrau, Kinder) nicht in Betracht kommt, so ist für den Ansatz der reinen Privatfahrten mit der "0,25%" Regelung vom Bruttolistenpreis des überwiegend genutzten Fahrzeugs auszugehen. Hat die Ehefrau kein eigenes E-Bike, muss er den Sachbezug für das zweite E-Bike auch versteuern (2 x "0,25%" vom Bruttolistenpreis).
Ein Arbeitnehmer kann ein Fahrrad / E-Bikes leasen. Ist die gleichzeitige private Nutzung der verschiedenen, auch privat genutzten Firmenwagen jedoch so gut wie ausgeschlossen, weil die Nutzung durch andere zur Privatsphäre des Arbeitnehmers gehörenden Personen (z.B. Ehefrau, Kinder) nicht in Betracht kommt, so ist für den Ansatz der reinen Privatfahrten mit der "0,25%" Regelung vom Bruttolistenpreis des überwiegend genutzten Fahrzeugs auszugehen.
Vor jedem Dienstrad stellt sich die Frage: Wer bezahlt es? Arbeitgeber und Arbeitnehmer können sich die Kosten teilen, sie können sie aber auch jeweils selbst finanzieren. Übernimmt der Angestellte die Kosten, wird ein Teil seines Bruttogehaltes für die monatliche Ratenzahlung oder die Leasinggebühr abgezweigt. Damit wandelt der Arbeitnehmer diese kleine Menge seines Entgeltes in eine Sachleistung um. Bei einer reinen privaten Finanzierung würden die Raten nicht vom Brutto-, sondern vom Nettogehalt abgehen. Den Angestellten spendiert der Staat gewissermaßen einen Teil des Kaufpreises.
Im Falle der Gehaltspfändung hat der Arbeitgeber vom Nettogehalt bis zur Pfändungsfreigrenze die entsprechenden Beträge einzubehalten. Sofern bezüglich des Sachbezugs, der vom Arbeitgeber einbehalten wird, keine Vereinbarung getroffen wird, ist dieser nicht vorrangig, sondern ein Pfändungsgläubiger würde im Rang vorgehen. Um die Vorrangigkeit zu erreichen, müsste vereinbart werden, dass in der Höhe des Sachbezuges, der monatlich einzubehalten ist, der Arbeitgeber entsprechende Ansprüche vorrangig aus dem Nettogehalt verrechnen kann und sich insoweit etwaige Ansprüche des Arbeitnehmers abtreten lässt. Letztendlich obliegt es jedoch dem Arbeitgeber, diese Eventualitäten über den Überlassungsvertrag festzulegen.
Bei der Zurverfügungstellung der Fahrräder / E-Bikes kann eine Gehaltsumwandlung erfolgen, wobei dieser Gehaltsumwandlungsbetrag nicht mit dem anzusetzenden Sachbezug identisch sein muss. Der in der Gehaltsabrechnung anzusetzende Sachbezug ist sozialabgabenpflichtig und auch lohnsteuerpflichtig, wie wenn Gehalt in dieser Höhe gezahlt worden wäre. In der Gehaltsabrechnung muss daher der Sachbezug bei der Bruttoabrechnung aufgenommen und bei der Auszahlung dann ebenfalls als Nettobetrag in Abzug gebracht werden. Hierdurch werden die Sozialabgaben und die Lohnsteuerbeträge in Abzug gebracht.
Die Leasinggesellschaft kündigt den Leasingvertrag nur bei Nichtbezahlen der Leasingrate.
Der Nutzer (bzw. der Leasingnehmer = der Arbeitgeber) hat durch die inkludierte Rundumschutzversicherung keine weitere Kostenbelastung durch Reparaturen, Verschleißkosten, Diebstahl, Vandalismus, Sturzschäden sowie unsachgemäße Handhabung zu tragen. Es bleibt bei der vereinbarten monatlichen Leasingbelastung – und damit bei einer sicheren und voraussehbaren Finanzplanung.
Ihr einzigartiger Vorteil durch den EURORAD Premium-Schutz
3 Jahre lang keine zusätzlichen Kosten durch:
- Materialfehler
- Produktionsfehler
- (Teil-) Diebstahl / Raub
- Vandalismus
- Unfall / Sturz
- Allgemeine Reparaturen
- Verschleiß ab dem 1. Tag (auch bei E-Bikes!)
- Unsachgemäße Handhabung
- Elektronikschäden
- Akkudefekt
- Pick-up-Service
- Kostenübernahme für UVV-Prüfung (max. 2 Prüfungen) in Höhe von 30 € pro Prüfung
Allein durch den Wegfall der Kosten für Verschleiß-Reparaturen1 ergibt sich über die Gesamtlaufzeit erfahrungsgemäß ein Vorteil von 450 bis 600 Euro!
1 Ersatzteile und Kosten pro Jahr: 1 Satz Reifen, Kette, Zahnkranz, 2 Satz Bremsbeläge, 130 Euro Material + 70 Euro Montage. Gesamtkosten über 3 Jahre: 600 Euro. Dies ist eine Beispielrechnung für ein E-Bike. Die Nutzungsintensität und der Verschleiß sind erwiesenermaßen größer, da höhere Durchschnittsgeschwindigkeiten und längere Distanzen gefahren werden, als mit einem normalen Fahrrad.Der Leasingnehmer ist der Arbeitgeber und nicht der Arbeitnehmer. Mit dem Überlassungsvertrag überlässt der Arbeitgeber das Firmenfahrrad an den Mitarbeiter. Es werden die Rechte und Pflichten des Arbeitnehmers festgehalten.
Die Möglichkeit, den Vertrag auf den Arbeitnehmer umzuschreiben besteht nicht. Jedoch wäre bei Weitergabe an einen anderen Nutzer durch den Arbeitgeber dieser der Leasinggesellschaft nur bekanntzugeben. Die Ratenzahlungen würden wie gewohnt über den Arbeitgeber laufen.
Diese Sonderfälle sind individuell mit dem Arbeitgeber abzustimmen. Der Arbeitgeber steht als Leasingnehmer im Vertragsverhältnis mit der Leasinggesellschaft. Grundsätzlich ist es auf Anfrage möglich, dass der Mitarbeiter das Rad mit zu seinem neuen Arbeitgeber nimmt, dafür wird der Vertrag auf den neuen Leasingnehmer umgeschrieben.
Aus steuerrechtlicher Sicht empfehlen wir einen Arbeitgeberzuschuss von min. 3,33 Euro. Der Arbeitgeber übernimmt somit über den gesamten Leasingzeitraum die Kosten des jährlichen UVV-Sicherheitschecks in Höhe von 120 Euro, monatlich 3,33 Euro. Die Höhe des Arbeitgeberzuschusses kann je nach Arbeitgeber individuell hoch sein. Da die wirtschaftliche Zurechnung des Leasingobjektes stets beim Arbeitgeber liegen muss, ist dieser zu jeder Zeit für die Erfüllung der Vertragspflichten verantwortlich (z.B. auch bei Ausscheiden des Mitarbeiters). Für die Implementierung des Leasingkonzeptes sowie für die Bearbeitung der Leasinganträge entsteht ein zusätzlicher Aufwand in der Personalabteilung. Das Dienstradtool ermöglicht eine einfache, schnelle und digitale Vertragsabwicklung - somit wird der Personalaufwand möglichst gering gehalten.
Wie der Dienstwagen, ist auch das Dienstfahrrad / E-Bike eine attraktive Form der Gehaltsumwandlung bzw. der Mitarbeitermotivation. In Form einer Gehaltsumwandlung fördern Arbeitgeber clevere Zweiradmobilität für alle Mitarbeiter. Vom heute durchweg positiven Image des Fahrrads können Unternehmen in ihrer Außenwirkung profitieren. Umweltschutz, Verkehrsverbesserung und gesundheitliche Prävention sind entsprechende Argumente. Es ergibt sich für Unternehmen zudem ein direkter Kostenvorteil. Durch das Einsparen der Sozialabgaben entsteht über eine Laufzeit von drei Jahren ohne Kapitalaufwand eine Kostenreduktion von oftmals 500 Euro je Angestellten.
Dies wird im Überlassungsvertrag zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer festgehalten. Es ist zu beachten, dass der Arbeitnehmer für etwaige durch Dritte verursachte Schäden haftet.
Bei dieser Frage hilft eine einfache Faustregel: Alles, was fest mit dem Fahrrad verbunden ist, zählt zur Ausstattung und wird daher als Bestandteil der Anschaffungskosten betrachtet. Einzige Ausnahme ist das Schloss, welches ebenfalls leasingfähig ist.
Der Erlass der Landesfinanzminister über die steuerliche Behandlung der Überlassung von (Elektro-)Fahrrädern enthält keine Festlegung über die Ausstattungsmerkmale des Fahrrades. Insofern liegt die Entscheidung über die Ausstattung beim Unternehmen und dem Mitarbeiter. Allerdings ist eine StVZO konforme Ausstattung obligatorisch, wenn das Fahrrad für den Weg zur Arbeit benutzt werden soll, da dieser in der Regel über öffentliche Straßen führt. Außerdem ist der Arbeitgeber daran interessiert, dass sein Mitarbeiter sicher unterwegs ist.
Nach §8 Absatz 2 Satz 8 EstG wird als monatlicher Durchschnittswert der privaten Nutzung 1 Prozent auf die auf volle 100 Euro abgerundeten Viertel der unverbindlichen Preisempfehlung ("0,25%") des Händlers einschließlich der Umsatzsteuer festgesetzt - damit darf das Fahrrad in vollem Umfang privat genutzt werden.
Wenn Sie Ihr neues E-Bike nicht das ganze Jahr über benutzen, sollten Sie am Ende der Saison den Akku entfernen und das Rad gründlich waschen. Sobald es ganz trocken ist, mit einem Wachsspray einsprühen. Idealerweise stellen Sie es in einen trockenen Raum mit konstanter Temperatur. Die Batterie laden Sie zu 50 - 70 Prozent auf und lagern sie trocken und frostfrei. Das Ladegerät nehmen Sie aus der Steckdose. Machen Sie sich eine Notiz in den Kalender, dass Sie in der ersten Januarwoche die Batterie wieder auf 50 - 70 Prozent nachladen. Bei der Gelegenheit pumpen Sie auch die Reifen an Ihrem Rad wieder auf. Pünktlich zum Frühjahr wecken Sie Ihr E-Bike für neue Abenteuer aus dem Winterschlaf.
Umgangssprachlich hat sich die Bezeichnung E-Bike für alle elektrisch betriebenen oder unterstützten Fahrräder etabliert. Dennoch besteht zwischen einem klassischen E-Bike und dem sogenannten Pedelec ein Unterschied. Beim Großteil der derzeit im Trend liegenden Fahrräder mit Tretunterstützung handelt es sich um Pedelecs. Für diese Antriebsart steht die Bezeichnung, die sich aus „Pedal Electric Cycle“ zusammensetzt. Treten muss der Fahrer selbst, der Motor liefert die gewünschte Unterstützung. Unter einem klassischen E-Bike wird ein Fahrrad mit einem Antrieb verstanden, der kein eigenes Treten erfordert. Im Grunde handelt es sich hierbei um ein Elektromofa, bei dem über einen Drehgriff der elektrische Schub gesteuert wird.
Ihr E-Bike können Sie wie jedes normale Fahrrad transportieren. Da das Gewicht der E-Bikes leicht erhöht ist, eignet sich der Dachgepäckträger jedoch nicht für den Transport mit dem Auto. Hier hat ein Heckträger deutliche Vorteile. Den Akku sollten Sie entnehmen und separat im Kofferraum transportieren. Ein Transport im Flugzeug ist in der Regel gegen Aufpreis problemlos möglich. Da jede Fluggesellschaft unterschiedliche Richtlinien hat, sollten Sie jedoch vor der Reisebuchung die Transportbedingungen klären.
Früher war er gefürchtet, der so genannte „Memory-Effekt“. Das unvollständige Laden eines Akkus führte zu einer Absenkung der Ladekapazität. Dank moderner Lithium-Ionen-Technologie gehört dieses Problem jedoch längst der Vergangenheit an. Speziell bei E-Bikes raten Experten heute sogar zum Zwischenladen. So lässt sich innerhalb von ein bis zwei Stunden die Reichweite beträchtlich erhöhen – bestens geeignet ist hier beispielsweise die Mittagspause einer ausgedehnten E-Bike-Tour. Denken Sie beim E-Biken im Ausland an möglicherweise benötigte Stecker-Adapter.
Sobald der Arbeitnehmer einen zu behebenden Schaden an seinem Bike feststellt, geht er mit dem Bike zum EURORAD-Fachhändler, um den Schaden beheben zu lassen. Der Fachhändler prüft den Schadensumfang und meldet diesen der Versicherung. Im Anschluss wird der Schaden schnellstmöglich behoben und der Fachhändler rechnet direkt mit der Versicherung ab.
Die 30 Cent/ Kilometer dürfen in der Steuererklärung weiterhin geltend gemacht werden.
Der Rundumschutz greift bei sämtlichen Schadensfällen, die das eigene geleaste Bike betreffen. Schäden, die durch den Nutzer an Gegenständen Dritter verursacht werden, müssen über die private Haftpflichtversicherung abgewickelt werden.
Im Premium-Versicherungspaket der EURORAD ist der erforderliche „Sicherheitscheck“ nach dem ersten und zweiten Versicherungsjahr als Leistung inkludiert. Dieser Sicherheitscheck ist in Abstimmung mit der DGUV (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung) und der EURORAD in Anlehnung an die UVV-Prüfung (Unfall-Verhütungs-Vorschrift) nach DGUV 70 Fahrzeuge erstellt worden. Alle notwendigen Kontrollarbeiten werden hierbei berücksichtigt, um das Dienstrad in einen betriebs- und verkehrssicheren Zustand zu halten bzw. zu versetzen. Achtung! Eine Inspektion ist eine freiwillige Herstellerempfehlung und kein Bestandteil der Premium-Versicherung.
Generell ist zu sagen, dass die Technik kälteresistent ist. Allerdings schränken tiefe Temperaturen die Leistungsfähigkeit der Akkus erheblich ein. Die Reichweiten reduzieren sich durch fallende Temperaturen deutlich. Die ideale Lade- und Lagertemperatur für Akkus liegt bei 10-20 Grad, deutlich tiefere Bereiche können den Akku beim Laden schädigen.
Je nach Stromtarif und Akkugröße belaufen sich die Kosten für eine Akkuladung auf ca. 8 - 10 Cent. Daraus ergibt sich ein Kostenaufwand von ca. 10 Cent auf 100 Kilometer.
Zum einen ist die Spannung (Volt) entscheidend. Diese wird entweder bei 26V (ältere Modelle), 36V oder 48V liegen. Des Weiteren spielen die Amperestunden eine Rolle (8 Ah, 10 Ah, 11 Ah, 12Ah, 15 Ah, 17 Ah,…) Entscheidend für die Aussagekraft über die Kapazität des Akkus ist die Multiplikation beider Werte. Das resultierende Produkt ist die gespeicherte Energie und kann als Vergleichswert betrachtet werden, z.B. 36V x 11Ah = 396 Wh.
Es gibt viele Faktoren, die auf die Reichweite eine erhebliche Rolle spielen. Entscheidend ist natürlich die Topographie, also der Anteil an Anstiegen und Abfahrten während der Tour. Mit welchem Luftdruck der Fahrer unterwegs ist, entscheidet genauso über die mögliche Strecke wie das Gesamtgewicht. Die unterschiedlichen Antriebssysteme bieten i.d.R. verschiedene Unterstützungsintensitäten. Je höher der Unterstützungsgrad, desto geringer die Reichweite. Weitere Faktoren sind z.B. die Witterung und der gewählte Gang der Schaltung. Durch Rekuperationslösungen (Energierückgewinnung; NICHT bei Mittelmotoren) kann die Reichweite erhöht werden. Die Angaben der Hersteller sind generell als Richtwerte anzusehen. Durchschnittlich beträgt die Reichweite mit heutigen Systemen ca. 80-100 Kilometer.
Heutzutage sind im Großteil der am Markt zu erwerbenden E-Bikes Lithium-Ionen-Akkus verbaut. Dieser Akku-Typ ist umweltfreundlicher und leichter als z.B. Blei-Akkus, außerdem hat er eine hohe Speicherkapazität von bis zu 180 Wh/kg. Der sogenannte, früher viel gefürchtete, Memory-Effekt tritt auch nicht mehr auf. Somit kann und sollte der Akku auch geladen werden, wenn er noch nicht leer gefahren ist. Die gängigen Hersteller geben an, dass der Akku ca. 700 bis 1000 komplette Ladezyklen durchlaufen kann, bevor ein relevant zu spürender Reichweitenverlust entsteht. Hierbei ist zu beachten, dass eine 50-prozentige Ladung eben auch nur einen halben Zyklus bedeutet. Wird nun eine durchschnittliche Reichweite von 80 Kilometern zugrunde gelegt, so bedeutet das eine Gesamtreichweite von 56.000 bis 80.000 Kilometern.
Geschuldet dem zusätzlichen Gewicht durch Motor und Akku als auch der zusätzlichen Power die auf das ganze Rad wirkt, muss dieses in einigen Bereichen verstärkt sein, was wiederum ein erhöhtes Gewicht mit sich bringt. Sämtliche, in unserem Fachhandel zu erwerbende, E-Bikes sind mit Antriebssystemen ausgestattet, die dem neuesten Stand der Technik entsprechen. Zum einen kann, wie bei jedem „normalen“ Fahrrad, ein geringeres Gewicht durch die Materialauswahl erreicht werden. Des Weiteren ist zu überlegen wie viel Komfort im Alltag benötigt wird. Je weniger zusätzliche Teile wie z.B. Federgabel, Dämpfer, voluminöse Reifen, Verstellmöglichkeiten usw. am Rad verbaut sind, desto geringer ist das Gewicht.
Besonders wichtig ist, dass ausschließlich das Original-Ladegerät verwendet wird. In der Regel kann der Akku direkt am Rad aufgeladen werden. Außerdem besteht bei den meisten Modellen die Möglichkeit den Akku vom Rad zu entnehmen, um diesen separat zu laden. Die optimale Ladetemperatur liegt bei 10-20 Grad. Generell ist es ratsam, den Akku sowohl beim Laden als auch bei der Lagerung in beheizten Wohnräumen zu platzieren.